Von Achim Lück – Kurtheater Baden
Mutter Arianne
Bis zum Jahr 1981 wurden in der Schweiz junge Frauen, die durch nicht konformes
Verhalten auffielen, von Behörden in die Strafanstalt Hindelbank eingewiesen,
ohne dass sie je strafrechtlich verurteilt wordenwären.
Diese Frauen wurden als «administrativ versorgt» bezeichnet, da sie nicht durch
ein Gerichtsverfahren, sondern durch Armeninspektoren, Vormundschaftsbehörden
oder Jugendämtern insGefängnis eingewiesen wurden. Offiziell geschah dies als erzieherische
Massnahme, faktisch unterlagen diese Frauen im Gefängnis jedoch demselben Regime wie die strafrechtlich verurteilten Frauen. Dieses Verfahren stand in Widerspruch zu den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950. Diese fordern bei zwangsweisen Unterbringungen In geschlossenen
Anstalten eine gerichtliche Zuständigkeit zumindest im Rekursverfahren und sie Verbieten die Anwendung von unspezifischen Einweisungskriterien.